Arbeitslosengeld I vs II: Unterschiede Erklärt und Verstanden
Die Unterscheidung zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II verwirrt viele Menschen, die sich plötzlich ohne Arbeit wiederfinden. Dabei sind die beiden Leistungen grundlegend verschieden – nicht nur in ihrer Höhe, sondern auch in ihren Voraussetzungen, ihrer Finanzierung und ihren rechtlichen Konsequenzen. Wir zeigen dir hier, worauf es wirklich ankommt, um zu verstehen, welche Leistung dir zusteht und wie du sie beantragst. Mit diesem Wissen navigierst du die deutsche Sozialversicherung sicherer und kannst besser planen, was auf dich zukommt.
Was ist Arbeitslosengeld I?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, auf die du Anspruch hast, weil du während deiner Erwerbstätigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Es ist kein Almosen, sondern eine Gegenleistung für deine Beitragszahlungen – vergleichbar mit einer Lebensversicherung, die auszahlt, wenn der Schadensfall (Arbeitslosigkeit) eintritt.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um ALG I zu erhalten, musst du folgende Bedingungen erfüllen:
- Arbeitslosigkeit gemäß SGB III: Du musst bei der Agentur für Arbeit registriert sein und aktiv eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen
- Anwartschaftszeit: Du musst in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein (nicht unbedingt ununterbrochen)
- Meldepflicht: Du meldest dich selbst arbeitssuchend an, noch bevor die Arbeitslosigkeit beginnt
- Verfügbarkeit: Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Vermittlungsvorschläge annehmen
- Arbeitsfähigkeit: Du darfst nicht arbeitsunfähig im Sinne der Krankenversicherung sein
Wichtig: Auch Selbstständige können unter bestimmten Bedingungen ALG I erhalten, wenn sie freiwillig versichert waren.
Höhe und Dauer der Leistung
Die Höhe des ALG I berechnet sich nach deinem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit:
| Alleinstehende, Geschiedene | 60% des Nettoeinkommens |
| Mit unterhaltsberechtigtem Kind | 67% des Nettoeinkommens |
Die Leistung ist beitragsfrei und wird monatlich ausgezahlt. Die Bezugsdauer hängt ab von deinem Alter und der Länge deiner Versicherungszeit:
- Bis zu 1 Jahr Versicherungszeit = 3 Monate ALG I
- 1–2 Jahre = 6 Monate
- 2–5 Jahre = 12 Monate
- Ab 5 Jahren Versicherungszeit und Alter 50+ = bis zu 24 Monate
Nach Ablauf der Anspruchsdauer auf ALG I kannst du unter Umständen in ALG II wechseln, wenn dein Vermögen unter den Freibetrag fällt.
Was ist Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine Fürsorgeleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Im Gegensatz zu ALG I ist dies keine Versicherungsleistung – deine bisherigen Beitragszahlungen spielen hier keine Rolle. Stattdessen richtet sich ALG II nach dem Prinzip der Bedürftigkeit und wird aus Steuermitteln finanziert.
Anspruchsvoraussetzungen und Bedürftigkeit
Du kannst ALG II beantragen, wenn:
- Du zwischen 15 und 67 Jahren alt bist (erwerbsfähig)
- Du deinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kannst
- Du in Deutschland wohnst und versichert bist
- Du nicht bereits eine andere Leistung erhältst, die dich absichert (z. B. Rente, Krankengeld)
Das entscheidende Kriterium ist die Hilfebedürftigkeit. Die Behörden prüfen, ob du und deine Bedarfsgemeinschaft (z. B. Ehepartner, Kinder) euer Einkommen und Vermögen unter dem Existenzminimum habt. Es gibt Freibeträge für Vermögen – für Alleinstehende liegt dieser bei etwa 15.000 Euro, für jedes weitere Familienmitglied bei etwa 3.000 Euro.
Leistungsumfang und Berechnung
AlG II ist umfangreicher als ALG I, deckt aber weniger Einkommen ab. Die monatliche Regelleistung liegt deutlich niedriger:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: ca. 563 Euro (Stand 2025)
- Paare: ca. 506 Euro pro Person
- Kinder je nach Alter: 253–373 Euro
Darüber hinaus übernimmt die ARGE (Arbeitsgemeinschaft aus Agentur für Arbeit und Jobcenter) auch:
- Miete und Nebenkosten (in angemessener Höhe)
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Einkommen von Kindern in Ausbildung bis zu bestimmten Freibeträgen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe (Schulbedarf, Nachhilfe, Klassenfahrten)
Beim ALG II gibt es zudem Hinzuverdienstenanreize: Du kannst bis zu 520 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass dies angerechnet wird.
Kernunterschiede Im Überblick
Obwohl beide Leistungen arbeitslose Menschen unterstützen sollen, unterscheiden sie sich erheblich in ihrer Natur und ihren Auswirkungen.
Finanzierung und Versicherungsprinzip
ALG I basiert auf dem Versicherungsprinzip: Die Beitragszahler finanzieren ihre eigenen Leistungen. Deine Zahlungen während der Beschäftigung berechtigen dich zu dieser Leistung – unabhängig davon, wie bedürftig du bist. ALG II hingegen funktioniert nach dem Fürsorgeprinzip und wird aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Hier zählt nur, ob du die Leistung brauchst.
Dieser Unterschied hat eine wichtige psychologische Komponente: Bei ALG I “holst du dir zurück, was du eingezahlt hast”. Bei ALG II erhältst du staatliche Unterstützung, was manchmal mit einem Stigma verbunden ist – obwohl es rechtlich völlig in Ordnung ist, diese Leistung zu nutzen.
Berechnung der Leistungshöhe
Ein ehemaliges Einkommen von 3.000 Euro brutto führt zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen:
| Berechnung | 60% des Netto-Durchschnittseinkommens | Pauschale Regelleistung + Nebenkosten |
| Bei 3.000 € brutto | ~1.300 € (ohne Kinder) | ~563 € Regelleistung + Miete |
| Abhängig von | Bisheriges Einkommen | Bedarf und Vermögen |
| Hinzuverdienst | Anrechnung ab bestimmtem Betrag | Bis 520 € anrechnungsfrei |
Wer ein hohes Einkommen hatte, profitiert deutlich mehr von ALG I. Wer dagegen immer schlecht verdient hat oder neu am Arbeitsmarkt ist, kann mit ALG II besser versorgt sein, insbesondere wenn die Miete hoch ist.
Verfügbarkeitspflicht und Zumutbarkeit
Beide Leistungen verlangen Gegenleistungen, aber unterschiedliche:
ALG I:
- Du musst aktiv nach Arbeit suchen und Vermittlungsvorschläge annehmen
- Zumutbar sind Arbeiten, die deiner bisherigen Tätigkeit entsprechen (in den ersten 3 Monaten), danach auch andere Arbeiten
- Sanktionen bei Meldeversäumnis oder Ablehnung von Angeboten
ALG II:
- Strengere Aktivierungspflicht: Du musst an Maßnahmen teilnehmen (Trainings, Bewerbungscoachings)
- Niedrigere Lohngruppen und Tätigkeiten sind zumutbar
- Deutlich schärfere Sanktionen (bis 100% Kürzung) bei Nichterfüllung
Bei ALG II solltest du auch wissen: Die Behörden kontrollieren intensiver, ob du wirklich keinen Vermögensposten “versteckst” und ob deine Angaben stimmen. Falsche Angaben haben ernsthafte Konsequenzen.
Übergänge und Kombinationsmöglichkeiten
Der Übergang zwischen den beiden Leistungen ist nicht automatisch – und es gibt auch Szenarien, in denen du keinen Anspruch auf ALG I hast, weil deine Versicherungszeit zu kurz war.
Szenarien im Detail:
Wenn dein ALG-I-Anspruch ausläuft, kannst du ALG II beantragen, sofern du die Bedürftigkeitsprüfung bestehst. Viele Menschen mit höheren Ersparnissen erhalten ALG II nicht, obwohl ihr ALG I zu Ende geht. Die Vermögensfreibeträge sind großzügig, aber nicht unbegrenzt. Tipp: Verbrauche strategisch nicht alle Ersparnisse für unnötige Ausgaben, aber nutze berechtigte Investitionen in deine Zukunft (z. B. Weiterbildung, berufliche Umschulung).
Es gibt auch die Möglichkeit, während ALG II zu arbeiten und hinzuzuverdienen. Besonders interessant: Wenn du ALG II mit einem Hinzuverdienst kombinierst, hast du bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, weil du nicht völlig abgekoppelt bist. Das Jobcenter unterstützt dich oft sogar bei der Jobsuche oder Bewerbung.
Ein weiteres Szenario: Du hast Anspruch auf ALG I, möchtest aber schneller wieder arbeiten. In dem Fall kannst du die Leistung ablehnen und direkt nach Arbeit suchen – das ist dein Recht. Allerdings verlierst du die Anspruchsdauer nicht: sie wird nur gestoppt.
Wer eine Umschulung oder Fortbildung macht, kann unter Umständen ein spezielles Unterhaltsgeld (Umschulungsbeihilfe) bekommen – das ist weder ALG I noch ALG II, sondern eine dritte Kategorie. Frag das Jobcenter danach, wenn du eine Maßnahme planst.